KYC in Ihrem Tätigkeitsfeld
Steuerberatung und Geldwäscheprävention
Als Steuerberater gehören Sie zu den Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes (§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG). Demnach müssen Sie Geschäfte Ihrer Mandanten, die der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung dienen könnten, unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) melden. Und das unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe.
Je nach Risikoprofil und Verschachtelung der Unternehmensstruktur, kann die manuelle KYC-Prüfung eines Mandanten sehr aufwendig sein. Mit dem KYC Complyer haben wir ein nutzerfreundliches Online-Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren KYC-Prozess effizient und rechtssicher gestalten können.
Lesetipp: ✎Whitepaper Geldwäscheprävention in der Steuerberatung
KYC-Prozess mit dem Complyer