KYC in Ihrem Tätigkeitsfeld
Rechtsanwälte und Geldwäscheprävention
Rechtsanwälte gehören zu den Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes, sofern Ihr Mandat die in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG anwaltlichen Tätigkeiten einschließt. Ist der Anwendungsbereich des GwG erst einmal eröffnet, sehen sich Rechtsanwälte mit zahlreichen Pflichten konfrontiert. Insbesondere die KYC-Pflichten (KYC = Know Your Customer), also die Identifikation des Mandanten und wirtschaftlich Berechtigten, erfordern einen hohen Aufwand, der manuell im Kanzleialltag kaum zu bewältigen ist.
Je nach Risikoprofil und Verschachtelung der Unternehmensstruktur, kann die manuelle KYC-Prüfung eines Kunden einen ganzen Arbeitstag beanspruchen. Mit dem KYC Complyer haben wir ein nutzerfreundliches Online-Tool entwickelt, mit dem Sie Ihren KYC-Prozess effizient und rechtssicher gestalten können.
Lesetipp: ✎Whitepaper Geldwäscheprävention für Rechtsanwälte
KYC-Prozess mit dem Complyer