Fachartikel | Lesezeit: 4 Min. | Stand 04.01.2024 

Graue Liste: Was bedeutet eine FATF-Platzierung für Unternehmen?

Geldwäscheprävention gehört zu den wichtigsten Themen unserer Zeit - und beschränkt sich längst nicht auf einzelne Unternehmen der Länder, die unter der Beobachtung der FATF stehen. Egal, ob Schwarze, Weiße oder Graue Liste: Wenn es um die globale Bekämpfung von Finanzkriminalität geht, müssen alle Unternehmen mitziehen und einen aktiven Beitrag leisten. In diesem Artikel erfahren Sie, was die FATF-Listen konkret bedeuten, wer 2022 auf die graue Liste gefallen ist und was das für unsere Weltwirtschaft bedeutet.

Inhalte im Überblick


Was ist die FATF und ihre Listen?

Die Financial Action Task Force (kurz: FATF) ist die wichtigste internationale Organisation zur Vorbeugung und Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (Proliferation). Sie hat ihren Sitz in Paris und ist angegliedert an die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

Die FATF bewertet anhand von öffentlich zugänglichen Listen, inwiefern sich Länder bei der globalen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kooperativ zeigen. Eine Platzierung auf den FATF-Listen gibt Aufschluss darüber, ob das jeweilige Land globale Standards einhält, Vorgaben national umsetzt und aktiv an einer Besserung arbeitet. Dabei handelt die FATF nicht ausschließlich als Überwachungsorganisation, sondern insbesondere auch als Hilfsorganisation zur globalen Bekämpfung von Finanzstraftaten.

Diesem gemeinsamen Ziel haben sich bis dato mehr als 200 Länder verpflichtet. Eine Platzierung auf der Schwarzen oder Grauen Liste kann für betroffene Länder also eine Chance sein, an den internen Strukturen zu arbeiten und auf diese Weise einen Beitrag zur globalen Bekämpfung von Geldwäsche und zur Finanzierung von Terrorismus und Massenvernichtungswaffen leisten. Unterstützt werden die Länder nicht nur von der FATF selbst, sondern auch von gemeinnützigen Organisationen.

Als Institution zur Bekämpfung von Finanzkriminalität zählt die FATF insgesamt 39 Mitglieder, unter denen sich nicht nur verschiedene europäische und nicht-europäische Länder, sondern auch Organisationen wie die Europäische Kommission und der Golf-Kooperationsrat befinden.

Beyond KYC Podcast: Graue Liste für Deutschland? Die Listen der FATF und ihre Konsequenzen

Thorsten Breitkopf und Salvatore Saporito sprechen über FATF Listen, gelistete Länder und die Konsequenzen wenn Deutschland dieses Jahr auf die Graue Liste kommen würde. Viel Spaß beim Reinhören:

Das sagen die FATF-Listen über die globale Finanzkriminalität aus

Anhand ihrer Listen veröffentlicht die FATF seit 2000 jedes Jahr den aktuellen Stand der globalen Finanzkriminalität. Sie bewertet die Kooperationsbereitschaft verschiedener Länder anhand festgelegter Standards und kategorisiert diese sodann in drei unterschiedliche Listen: die Schwarze, Graue und Weiße Liste.

Dabei sind die Platzierungen nicht starr zu betrachten: Wer auf der Schwarzen oder Grauen Liste vertreten ist, kann es durch geeignete Maßnahmen gegen Geldwäsche erreichen, sich bei der nächsten Kategorisierung einen Platz auf der Weißen Liste zu sichern. Hierfür müssen die Länder aktiv daran arbeiten, die FATF-Standards umzusetzen und ihre nationalen Regulierungssysteme danach auszurichten.

Schwarze Liste der FATF (High-Risk Jurisdictions)

Die Schwarze Liste umfasst Hochrisikoländer, die Finanzstraftaten wie Geldwäsche oder Finanzierung von Terrorismus nicht ausreichend reguliert haben. Länder, die auf dieser Liste stehen, gelten als globales Risiko im Hinblick auf Finanzkriminalität. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf.

Länder der Schwarzen Liste müssen wegen des hohen Geldwäscherisikos mit wirtschaftlichen Sanktionen rechnen. So können andere Länder eine zwischenstaatliche Zusammenarbeit verweigern oder beenden - das betrifft mittelbar oder unmittelbar auch die Unternehmen in diesen Ländern. Die Folge: Wirtschaftliche Einbußen und Abstriche bei der Reputation des Landes.

Info

Die Schwarze Liste der FATF umfasst aktuell folgende drei Länder

  • Nordkorea seit Februar 2020
  • Iran seit Februar 2020
  • Myanmar seit Oktober 2023

Stand: Oktober 2023

Graue Liste der FATF (Jurisdiktionen mit strategischen Mängeln)

Durch die Graue Liste wird ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung symbolisiert. Länder, die unter der verstärkten Beobachtung der FATF stehen, werden auf der Grauen Liste aufgeführt. Sie weisen strategische Defizite in ihren Regulierungen auf und werden daher öffentlich auf der Grauen Liste aufgeführt. Erfahrungsgemäß stellt die Platzierung auf dieser Liste einen Anreiz für die Länder dar, nationale Systeme auf ein globales Niveau zu heben und auf diese Weise eine bessere Kategorisierung anzustreben.

Im Unterschied zur Schwarzen Liste arbeiten Länder der Grauen Liste bereits aktiv an einer Besserung des Status quo und zeigen sich grundsätzlich kooperativ im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der FATF. Hierfür entwerfen sie in Zusammenarbeit mit der FATF sog. Aktionspläne, die wesentliche Aufgaben und konkrete Ziele enthält.

Die FATF legt ein besonderes Augenmerk auf die Graue Liste, da die dort vertretenen Länder über das Potenzial verfügen, in die Weiße Liste aufgenommen zu werden. So beobachtet und verfolgt die FATF das Handeln dieser Länder und dokumentiert ihre Entwicklung im Hinblick auf Finanzstraftaten (sog. Monitoring). Nichtsdestotrotz unterliegen Länder der Grauen Liste weiterhin wirtschaftlichen Sanktionen und einem geschädigten Ruf auf internationaler Ebene. Zudem kann die FATF betroffenen Ländern dringende Maßnahmen auferlegen, etwa bei Gefährdung des internationalen Finanzsystems.

Info

Die Graue Liste der FATF umfasst aktuell folgende 24 Länder

  • Barbados seit Februar 2020
  • Bulgarien seit Oktober 2023
  • Burkina Faso seit Juni 2022
  • Gibraltar seit Juni 2022
  • Haiti seit Juni 2021
  • Jamaika seit Februar 2020
  • Mali seit Oktober 2021
  • Kamerun seit Juni 2023
  • Kongo seit Oktober 2022
  • Kroatien seit Juni 2023
  • Mali seit Oktober 2021
  • Mosambik seit Oktober 2022
  • Nigeria seit Februar 2023
  • Philippinen seit Juni 2021
  • Senegal seit Februar 2021
  • Südafrika seit Februar 2023
  • Südsudan seit Juni 2022
  • Syrien
  • Tansania
  • Türkei
  • Uganda
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vietnam
  • Jemen

Stand: Oktober 2023

Weiße Liste der FATF

Wer auf der Weißen Liste steht, kann erstmal aufatmen: Auf dieser Liste sind Länder vertreten, die bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als gutes Vorbild vorangehen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in diesen Ländern keine Finanzstraftaten begangen werden. Vielmehr bezeugt die Platzierung auf der Weißen Liste, dass ein nationales Regulierungssystem vorhanden ist, das bei der Bekämpfung von Finanzkriminalität ausreichend präventive und repressive Maßnahmen vorsieht.

Ist Deutschland auf der Geldwäsche-Liste?

Mit der Ankündigung des FATF-Berichts für August 2022 stellte sich auch hierzulande die Frage, ob Deutschland einen sog. Downgrade auf die Graue Liste befürchten muss. Diese Debatte war auch Gegenstand einer Podcast-Folge mit unserem Managing Director Salvatore Saporito.

Die gute Nachricht: Auch 2022 bleibt Deutschland auf der Weißen Liste der FATF. Einleitend zum Mutual Evaluation Report 2022 fasst die FATF die Situation in Deutschland allerdings wie folgt zusammen:

"Deutschland hat in den letzten fünf Jahren bedeutende Reformen durchgeführt, um sein System zu stärken und Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksamer zu bekämpfen.
Einige dieser neuen Maßnahmen zeigen bereits Ergebnisse, aber Deutschland muss weitere Reformen umsetzen und Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass auf operativer Ebene Ressourcen bereitgestellt und Prioritäten gesetzt werden, um illegale Finanzströme zu bekämpfen.
(...)
Deutschland ist mit erheblichen Risiken der Terrorismusfinanzierung konfrontiert und hat eine gute Erfolgsbilanz bei der Ermittlung, Verfolgung und Unterbrechung von Finanzierungstätigkeiten als Teil eines ganzheitlichen Ansatzes zur Terrorismusbekämpfung.
Deutschland könnte jedoch das gezielte Finanzsanktionssystem proaktiver als präventive Maßnahme zum Einfrieren von Vermögen von Terroristen einsetzen."

Klartext: Unternehmen sind dazu angehalten, interne Geldwäscheprüfungen durchzuführen und sich an die neuen Vorgaben des Geldwäschegesetzes zu halten.

Welche Konsequenzen hat eine Platzierung für Unternehmen?

Die Platzierung von Ländern auf der Grauen oder Schwarzen Liste stellt für alle Länder eine wirtschaftliche Bedrohung dar. Kriminelle Machenschaften machen schließlich nicht vor den Landesgrenzen Halt, sondern erfordert eine globale Kooperation aller Industrienationen im Hinblick auf die Vorbeugung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Aus diesem Grund ergreift die FATF bestimmte Maßnahmen, um betroffene Länder zu einer gebotenen Handlung zu bewegen und das Risiko einer Geldwäschebedrohung zu reduzieren. Neben der aktiven Beobachtung und Überwachung der Listenländer verpflichtet die FATF ihre Mitgliedsstaaten und deren Unternehmen zur Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten. Darunter fällt auch die Berücksichtigung der FATF-Listen bei der Auswahl von Geschäftsbeziehungen auf internationaler Ebene.

Die FATF hat demnach insbesondere Unternehmen als Adressaten von Sorgfaltspflichten erfasst und sie dazu angehalten, ihre Transaktionen auf kriminelle Aktivitäten wie Geldwäsche zu überprüfen und auf diese Weise rechtzeitig Mängel und Missstände zu identifizieren. Schöpfen Unternehmen einen Verdacht auf Geldwäsche oder ähnlichen Finanzstraftaten, sind die zuständigen Finanzbehörden zu informieren und ggf. weitere Maßnahmen zu ergreifen.

Dies ist in aller Regel mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, der nicht nur mit erhöhten Kosten, sondern auch mit der Überarbeitung vorhandener Systeme für Risikomanagement einhergeht.

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